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Krankenkassen sind juristische Personen des privaten oder  öffentlichen Rechts, die keinen Erwerbszweck verfolgen, hauptsächlich  die soziale Krankenversicherung betreiben und vom Eidgenössischen  Departement des Innern anerkannt sind. Rechtlich sind die Krankenkassen im Bundesgesetz über die Krankenversicherung geregelt. Die Krankenkassen betreiben zur Hauptsache die soziale  Krankenversicherung. Es steht den Krankenkassen  jedoch frei, neben der sozialen Krankenversicherung auch  Zusatzversicherungen  anzubieten. Ebenso können sie in einem gewissen Rahmen  weitere Versicherungsarten betreiben. Schließlich dürfen Krankenkassen  mit einem bestimmten Mindestbestand an Versicherten auch eine  Rückversicherung durchführen.



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